FSA: Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs sowie für die Erstellung und Umsetzung vereinsspezifischer Hygienekonzepte
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) hat heute ein Empfehlungsschreiben veröffentlicht.
Weiterhin schrieb der FSA (auszugsweise):
Auf Grund der neuen Verfügungen der "7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" gibt der FSA-Vorstand für alle Vereine im Spielbetrieb auf Landes- und Kreisebene "Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs sowie für die Erstellung und Umsetzung vereinsspezifischer Hygienekonzepte" heraus.
Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen.
Laut der 7. Verordnung kann Fußball im Trainings- und Spielbetrieb mit maximal 50 Sporttreibenden ausgeübt werden. Zudem sind bis zu 1000 Zuschauer zugelassen. Das vom Veranstalter eingesetzte Personal bleibt hierbei unberücksichtigt. Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.
Jeder Verein ist für die Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzeptes selbst verantwortlich. Es muss sichergestellt sein, dass Trainings- und Spielbetrieb behördlich gestattet sind. Sollte vom jeweiligen Gesundheitsamt eine Bestätigung des Hygienekonzeptes vorliegen, können Spiele schon an diesem Wochenende (03. bis 05.07.20) stattfinden.