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Update: Informationen zum Zweitspielrecht & Gastspielrecht Junioren

02. 07. 2020

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) hat den Paragrafen 6 der Jugendordnung (JO) neu gefasst. Demnach wird nun das Zweitspielrecht (ehemals Gastspielrecht) auch für die Junioren gelten (§6b JO FSA).

 

Künftig läuft die Antragstellung und Abwicklung für das Zweitspielrecht komplett über den FSA ab. Ansprechpartner für den Junioren-Bereich ist Lutz Rachholz (Verantw. Jugendarbeit/Freizeit- und Breitensport). Seine Kontaktdaten sind: Telefon: 0391 85028-16 und E-Mail: .

 

Aktuell steht noch kein Formular durch den FSA zur Verfügung. Dieses sollte jedoch in den kommenden Tagen auf der Homepage des FSA im Downloadbereich zur Verfügung stehen.

 

Das Formular für das Zweitspielrecht und weitere Anträge, die das Passwesen betreffen, können unter dem u.s. Link heruntergeladen werden.

 

Das Gastspielrecht ist zukünftig nur noch bei Freundschaftsspielen anzuwenden (§6a JO FSA) und ist beim Kreisjugendausschuss zu beantragen.

 

Sollten Fragen zum Zweitspielrecht oder Gastspielrecht bestehen, so steht Euch Lutz Rachholz und/oder Marcel Voigt jederzeit zur Verfügung.

 

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