Zehn-Punkte-Plan FSA
1. Die angesetzten Meisterschaftsspiele werden abgesetzt. Bis zum 30.06.2020 finden keine weiteren Meisterschaftsspiele statt.
2. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden außer Kraft gesetzt.
3. Aufsteiger werden unter Anwendung einer Quotientenregelung (erzielte Punkte geteilt durch Zahl der ausgetragenen Spiele) auf Grundlage der Tabellenstände vom 12.03.2020 (Aussetzung Spielbetrieb) ermittelt. Staffelsieger der Saison 2019/20 ist in den einzelnen Spielklassen jeweils die Mannschaft, die auf die meisten erzielten Punkte pro ausgetragenem Spiel kommt.
Ist der Quotient gleich, werden nachstehende Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge zur Ermittlung der Platzierung herangezogen:
a) die nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz
b) Anzahl der erzielten Tore
c) die mehr erzielten Tore im direkten Vergleich
d) führt die Anwendung von a) und b) immer noch zu keiner differenzierten Platzierung, erhalten die gleichplatzierten Mannschaften ein Aufstiegsrecht.
Ergibt sich aus der Anwendung der Quotientenregelung ein verändertes Tabellenbild zwischen Platz 1 und 2, kann das zuständige Präsidium in einer Einzelfallentscheidung auf Antrag des Zweitplatzierten dann darüber befinden, ob ein zusätzlichen Aufstiegsrecht für den Verein gewährt wird.
4. Absteiger werden in der Saison in den einzelnen Spielklassen nicht ermittelt. Ausnahme bilden hierbei die Mannschaften, die bereits vor dem 12.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen worden sind.
5. Ein freiwilliger Rückzug/ Abstieg in eine tiefere Spielklasse ist in der Saison 2019/2020 möglich. Der schriftliche Antrag ist bis zum noch festzulegenden Meldetermin an die zuständige spielleitende Stelle zu stellen. Der § 23, Ziff. 5 und 6 der Spielordnung des FSA wird für die Landesspielklassen außer Kraft gesetzt.
6. Das Meldedatum für den Verzicht auf das Aufstiegsrecht entsprechend § 22, Ziff. 6 der SpO wird in der Saison 2019/2020 außer Kraft gesetzt und neu auf den 20. Juni 2020 (24 Uhr - Eingang auf der Geschäftsstelle) festgelegt
7. Pokalwettbewerbe der Saison 2019/2020 sollen, soweit möglich und unter Beachtung der behördlichen Verfügungen, in allen Alters- und Spielklassen zu Ende geführt werden. Gegebenenfalls auch nach dem 30. Juni 2020 und - wenn möglich - bis zum 30.09.20. Für alle Altersklassen der Junioren gilt der Stichtag ab dem 01.07.2020/2021.
8. Die spielleitenden Stellen können die Saisonplanung und -durchführung 2020/2021 flexibel gestalten. Ggf. können die Anzahl der Staffeln, die Staffelstärken, die Auf- und Abstiegsregelungen und weitere Modifizierungen des Spielbetriebs in Abstimmung mit den zuständigen Präsidien für ihre Spielklassen beschlossen werden, insbesondere, wenn ein Beginn der Saison 2020/2021 aufgrund von behördlichen Verfügungen nicht am 01.09.2020 möglich ist.
9. Die Ehrung von Meistern und Staffelsiegern für den Punktspielbetrieb wird in der Saison 2019/2020 für alle Alters- und Spielklassen ausgesetzt. Die Ehrung der Pokalsieger erfolgt, falls ein Wettbewerb abgeschlossen wird.
10. Die Kreis- und Stadtfachverbände können für ihre Zuständigkeiten abweichende Regelungen beschließen. Das FSA-Präsidium empfiehlt aber die Übernahme, um im FSA eine einheitliche Regelung zu erzielen.