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Hinweis auf § 15 Absatz 1 der Spielordnung des FSA

20. 08. 2019

Werte Sportfreundinnen, werte Sportfreunde,


aus gegebenem Anlass ein Hinweis auf § 15 Absatz 1 der Spielordnung des FSA:


In der Praxis ist es im Allgemeinen üblich geworden den elektronischen Spielbericht vor dem Spiel nicht mehr auszudrucken.
Diese Verfahrensweise ist nicht richtig!


Bereits am 1. Spieltag der Saison 2019/20 kam es mehrfach zu Problemen, weil jeweils eine Mannschaft vergessen hatte den ESB frei zugeben. Der Ausdruck des ESB vor dem Spiel ist die einzige Möglichkeit zur Prüfung der Freigabe durch die am Spiel beteiligten Vereine. Dabei ist es auch nicht ausreichend, dass der Schiedsrichter sich vor dem Spiel mit seiner oder der Vereinskennung einloggt und die Aufstellungen vom Menüpunkt ,,Aufstellungen bearbeiten“
abschreibt. Nur das Aufrufen des Ausdrucks des ESB zeigt den Beteiligten die Freigabe beider Mannschaften an.

 

Hier sind die Vereine in der Pflicht die Anweisungen der Spielordnung so umzusetzen das ein reibungsloser Spielbetrieb statt finden kann.

 

Bei Spielen ohne einen angesetzten Schiedsrichter ist der Paragraph 15 Absatz 1 von den am Spiel beteiligten Vereinen auch einzuhalten.

 

Wir bitten um Einhaltung und Umsetzung!

 

Lothar Sander

amt. Vorsitzender Spielausschuss

 

Marcel Voigt

Vorsitzender Jugendausschuss

 

Patrick Menz

stellv. Vorsitzender Schiedsrichterausschuss

 

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